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Unter dem Begriff «Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung» werden Massnahmen verstanden, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Dabei geht es um formelle Anpassungen wie Zeitzugaben, längere Pausen, besondere Hilfsmittel, separater Raum oder andere geeignete Massnahmen, die behinderungsbedingte Nachteile kompensieren. Die for-mellen Anpassungen dürfen die Kernanforderungen einer Ausbildung nicht tangieren. Es handelt sich nicht um eine Lernzielanpassung, sämtliche Qualifikationsbereiche müssen abgelegt werden. Der Nachteilsausgleich darf nicht im Zeugnis eingetragen werden. Richtlinien

Informationen zum Nachteilsausgleich und zur Anmeldung: Nachteilsausgleich